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Gesetzliche Gewährleistung

Der amtliche Hinweis der Europäischen Union

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Amtlicher Hinweis der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Ihre Rechte in Ihrem Land: europa.eu/youreurope/garantien